Gewerbewesen

Die gesetzliche Grundlage für das Gewerbeamt ist die Gewerbeordnung (GewO) mit den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen. Nicht rechtzeitige, nicht vollständige oder nicht richtige An-, Um- und Abmeldungen einer gewerblichen Tätigkeit oder eines  Unternehmens  bzw. unzureichende Firmierungen können teuer werden. Aus diesem Grund wollen wir hier auf die Anzeigepflicht entsprechend der Gewerbeordnung hinweisen.

 

Formulare:

Gewerbeanmeldung

Gewerbeummeldung

Gewerbeabmeldung


Was ist ein Gewerbe?
Gewerbe ist jede, auf Gewinnerzielung, auf Dauer angelegte, selbständige und regelmäßig ausgeübte, erlaubte Tätigkeit.

Auf die so genannten  freiberuflichen Tätigkeiten wie:

  • Tätigkeiten der Rechtsanwälte, Notare und Rechtsbeistände
  • Steuerberater, Wirtschaftprüfer
  • künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten
  • wissenschaftliche Tätigkeiten
  • Ärzte, Zahnärzte, Psychologen, Logopäden, Heilpraktiker
  • Tierärzte
  • Ingenieure und Architekten

wird die GewO nicht angewendet.
 
Anzeigepflicht
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbe, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle im Bereich des Amtes Spreenhagen betreiben möchte, muss dies hier im Amt Spreenhagen, dem Gewerbeamt anzeigen. Das gleiche gilt wenn  

  • der Betrieb verlegt wird,
  • der Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird,
  • die bei dem Gewerbebetrieb der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,
  • die Verlegung des Gewerbetriebes in einen anderen Zuständigkeitsbereich erfolgt,
  • der Betrieb aufgegeben wird.


Die gleichen Bestimmungen gelten für das Reisegewerbe, welches im § 55 GewO geregelt ist.

Die Gebühren sind entsprechend der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO) vom 14. Januar 2011 festgelegt und betragen:

  • Gewerbeanmeldungen
  • natürliche Person                                               26,00 Euro
  • juristische Personen                                          31,00 Euro            
  • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter     13,00 Euro
  • Gewerbeummeldungen                                             20,00 Euro


Für eine Gewerbeanmeldung werden folgende Unterlagen benötigt

  • Anmeldung als Einzelfirma: Personalausweis
  • Anmeldung als Personengesellschaft: Kopie des Handelsregisterauszuges sowie der Gesellschaftervertrag als Kopie
  • Anmeldung als Handwerksbetrieb: Eintragung in die Handwerksrolle, Meisterbrief


Für Gewerbe die genehmigungspflichtig sind, benötigen Sie

  • Maklererlaubniserlaubnis (§34c GewO)
  • Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug,
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung,
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis,
  • Auszug aus dem Handelsregister oder Genossenschaftsregister (soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist)
  • Bewachungsunternehmen (§34a GewO) wie Personen- und Objektschutz
  • Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Sachkundenachweis der IHK, eine Haftpflichtversicherung, Mittelnachweis
  • Reisegewerbe (§55GewO)
  • Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug
  • Güterkraftverkehr über 40 t Erlaubnis ist zu beantragen beim Landesamt für Bauen und Verkehr, Außenstelle 03007 Cottbus, Gubener Str. 24
  • Personenbeförderung
  • Nachweis über die fachliche Eignung (IHK Ostrandenburg Frankfurt Oder), steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Abschluss einer Unfallversicherung mit der BG für Fahrzeughaltungen, Mittelnachweis, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Genehmigung vom Straßenverkehrsamt

 
Wo bekomme ich folgende Unterlagen?

  • Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug - Meldestelle, Amt Spreenhagen, Hauptstraße 13
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung - Finanzamt, 15236 Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 53
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis - Amtsgericht, 15517 Fürstenwalde, Eisenbahnstraße 8


Zur Durchführung von Märkten und Messen (§ 69 GewO), Gestattungen (§12 GastG) stellen Sie bitte spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung einen Antrag mit:

  • Teilnehmerliste
  • Lageplan
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
  • Bei der Notwendigkeit von verkehrsregelnden Maßnahmen die Zustimmung des Straßenverkehrsamtes


Angehört werden zur Durchführung eines Marktes:

  • Industrie und Handelskammer Ostbrandenburg
  • Handwerkskammer
  • Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
  • Landkreis Oder-Spree Dezernat II
  • Amt Für Bevölkerungsschutz
  • Bauordnungsamt
  • Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

 

 

Informationsmaterial: