Eheschließung Anmeldung


Volltext

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeuginnen oder Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeuginnen oder Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

Hinweise:

Für zukünftige Eheleute aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts erteilt. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einer in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzerin oder einem Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.


Voraussetzungen

Eine Eheschließung können anmelden:

Weitere Voraussetzungen:

Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.

Land Brandenburg:

Für die Anmeldung zur Eheschließung werden Kosten i.H.v. 64,00 Euro erhoben nach der Tarifstelle 12.1.1.1 der Anlage zur Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK).

Wenn zusätzlich auch ausländisches Recht zu beachten ist, werden Kosten i.H.v. 35,00 Euro je ausländisches Recht nach der Tarifstelle 12.1.1.2 erhoben.

Wenn eine Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen oder in Lebenspartnerschaftssachen durch das Standesamt erfolgt, werden zusätzlich Kosten i.H.v. 29,00 Euro je Person nach der Tarifstelle 12.1.1.3 erhoben.

Wenn ein Verfahren nach § 1309 Absatz 2 BGB oder § 107 Absatz 1 Satz 1 FamFG erforderlich ist, werden zusätzlich Kosten i.H.v. 37,00 Euro je Person nach der Tarifstelle 12.1.1.4 erhoben.

Sofern eine erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen (§ 29 Absatz 2 PStV) erfolgt und wenn nur deutsches Recht zu beachten ist, werden zusätzlich Kosten i.H.v. 32,00 Euro nach der Tarifstelle 12.1.2.1 erhoben.

Sofern eine erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen (§ 29 Absatz 2 PStV) erfolgt und wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, werden zusätzlich Kosten i.H.v. 18,00 Euro je ausländisches Recht nach der Tarifstelle 12.1.2.2 erhoben.


Bearbeitungsdauer


Fristen

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Fachlich freigegeben am

17.07.2025

Zuständigkeit


Zuständige Stelle(n)

Amt Spreenhagen - Standesamt
Adresse
Hauptstraße 13
15528 Spreenhagen

Zuständiger Mitarbeiter

Frau V. Kullmann (Sachbearbeiterin)
Telefon 033633 871-14
Telefax 033633 871-35