Geburt im Ausland beurkunden lassen


Volltext

Wurden Sie oder ein nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.

Sie beantragen die Beurkundung bei dem Standesamt, das für Ihren deutschen Wohnort oder den deutschen Wohnort der antragsberechtigten Person zuständig ist. Wenn sich weder ein aktueller noch ehemaliger deutscher Wohnort ermitteln lässt, können Sie die Beurkundung bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder im Standesamt Berlin I beantragen.

Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Geburt nachträglich beurkunden zu lassen. Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland häufig anerkannt, soweit ihre Echtheit außer Frage steht.

Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Damit müssen Sie die ausländische Urkunde bei zukünftigen Anliegen nicht mehr übersetzen und beglaubigen lassen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen alle Dokumente im Original einreichen.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Land Brandenburg:

Für die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt werden Kosten i.H.v. 89,00 Euro erhoben nach der Tarifstelle 12.3.2.4 der Anlage zur Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK).

Wenn mindestens ein Elternteil Ausländer war, werden zusätzlich Kosten i.H.v. 35,00 Euro je ausländisches Recht nach der Tarifstelle 12.3.2.4.4 erhoben.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)


Fachlich freigegeben am

21.10.2022

Zuständigkeit

Standesamt des Wohnortes bei aktuellem oder ehemaligen deutschem Wohnsitz

Besteht kein aktueller oder ehemaliger deutscher Wohnsitz, ist das Standesamt I in Berlin oder die zuständige Deutsche Auslandsvertretung zuständig.


Zuständige Stelle(n)

Amt Spreenhagen - Standesamt
Adresse
Hauptstraße 13
15528 Spreenhagen

Zuständiger Mitarbeiter

Frau V. Kullmann (Sachbearbeiterin)
Telefon 033633 871-14
Telefax 033633 871-35

Standesamt 1 Berlin
Adresse
Schönstedtstr 5
13357 Berlin, Stadt