Aufstellen von Geldspielgeräten


Volltext

Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Formulare/Schriftformerfordernis

Antragsformular


Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen


Fachlich freigegeben am

04.09.2020;01.03.2021

Zuständigkeit

Zuständig sind die Gewerbeämter der Ämter, amtsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden, der mitverwaltenden Gemeinden oder der kreisfreien Städte.

Ordnungsamt des Landkreises / der kreisfreien Stadt


Zuständige Stelle(n)

Amt Spreenhagen - Gewerbewesen
Adresse
Hauptstraße 13
15528 Spreenhagen

Zuständiger Mitarbeiter

Herr T. Krause (Sachbearbeiter)
Telefon 033633 871-20
Telefax 033633 871-35