Studienbeitrag Erlass


Volltext

In besonderen Härtefällen und zum Nachteilsausgleich sehen die Hochschulen teilweise Möglichkeiten zur Befreiung von Beiträgen oder Gebühren vor. Informationen dazu geben Ihnen die Hochschulen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Beispiele für Nachweise zum Erlassgrund:


Voraussetzungen

Unter bestimmten Bedingungen (beispielsweise Beurlaubung wegen Kindererziehung, Pflege naher Angehöriger, studienzeitverlängernde Wirkung einer Behinderung oder schwere Erkrankung) können sich Studierende von der Gebühren- oder Beitragspflicht teilweise oder ganz befreien lassen.


Verfahrensablauf

Informieren Sie sich über die Antragsmodalitäten direkt an der jeweiligen Hochschule.


Bearbeitungsdauer

Informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.


Fristen

Informieren Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Hochschule.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

26.06.2020

Zuständigkeit

die jeweilige Hochschule


Zuständige Stelle(n)

Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg
Adresse
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus/Chóśebuz

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Adresse
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)

Fachhochschule Potsdam
Adresse
Kiepenheuerallee 5
14469 Potsdam

Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf
Adresse
Marlene Dietrich Allee 11
14482 Potsdam

Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
Adresse
Schicklerstraße 5
16225 Eberswalde

Technische Hochschule Brandenburg
Adresse
Magdeburger Straße 50
14770 Brandenburg an der Havel

Technische Hochschule Wildau
Adresse
Hochschulring 1
15745 Wildau

Universität Potsdam
Adresse
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam

(Präsident Prof. Oliver Günther, Ph.D.)