Studienbeitrag Erlass
Volltext
In besonderen Härtefällen und zum Nachteilsausgleich sehen die Hochschulen teilweise Möglichkeiten zur Befreiung von Beiträgen oder Gebühren vor. Informationen dazu geben Ihnen die Hochschulen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Beispiele für Nachweise zum Erlassgrund:
- fachärztliche Bestätigung)
- Verwandtschaftsnachweis (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
- Bescheid über Pflegestufe oder fachärztliche Bestätigung über Pflegebedürftigkeit
Voraussetzungen
Unter bestimmten Bedingungen (beispielsweise Beurlaubung wegen Kindererziehung, Pflege naher Angehöriger, studienzeitverlängernde Wirkung einer Behinderung oder schwere Erkrankung) können sich Studierende von der Gebühren- oder Beitragspflicht teilweise oder ganz befreien lassen.
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich über die Antragsmodalitäten direkt an der jeweiligen Hochschule.
Bearbeitungsdauer
Informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.
Fristen
Informieren Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Hochschule.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
26.06.2020Zuständigkeit
die jeweilige Hochschule
Zuständige Stelle(n)
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg
Adresse
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus/Chóśebuz
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Adresse
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)
Fachhochschule Potsdam
Adresse
Kiepenheuerallee 5
14469 Potsdam
Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf
Adresse
Marlene Dietrich Allee 11
14482 Potsdam
Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
Adresse
Schicklerstraße 5
16225 Eberswalde
Technische Hochschule Brandenburg
Adresse
Magdeburger Straße 50
14770 Brandenburg an der Havel
Technische Hochschule Wildau
Adresse
Hochschulring 1
15745 Wildau
Universität Potsdam
Adresse
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
(Präsident
Prof. Oliver Günther, Ph.D.)