Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

10.11.2025

Gebühr

Gebühr
46 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Für antragstellende Personen ab 24 Jahren.

Gebühr
27.6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.

Gebühr
10 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Für den vorläufigen Personalausweis.

Gebühr
13 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.

Gebühr
30 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.

Gebühr
6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

Gebühr
15 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn der Antragsteller 16 Jahre oder älter ist.

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Berechnungsgrundlage
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.


Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.


Hinweise (Besonderheiten)

Bei Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst bei der Sperrhotline telefonisch sperren lassen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Ansprechpunkt

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

Telefon +49 1801 333333

E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

Öffnungszeiten

Mo 08:00 - 17:00 Uhr

Di 08:00 - 17:00 Uhr

Mi 08:00 - 17:00 Uhr

Do 08:00 - 17:00 Uhr

Fr 08:00 - 17:00 Uhr


Volltext

Sie können den Verlust Ihres Personalausweises melden

Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie

Einen neuen Personalausweis beantragen Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.

Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

Für den Fall, dass Sie Ihren Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst dann wird ein Eintrag bei der Polizei gelöscht.

Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.


Fristen

Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.


Verfahrensablauf

Wenn Sie den Verlust Ihres Personalausweises melden wollen:

Wenn Sie einen neuen Personalausweis nach Verlust beantragen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor: 


Zuständigkeit

örtliche Personalausweisbehörde


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Amt Spreenhagen - Meldewesen
Adresse
Hauptstraße 13
15528 Spreenhagen

Zuständiger Mitarbeiter

Frau E. Kensy (Sachbearbeiterin)
Telefon 033633 871-23
Telefax 033633 871-35