Reisepass melden wegen Wiederauffinden
Volltext
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Wiedergefundener Reisepass
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Zuständige Stelle(n)
Amt Spreenhagen - Meldewesen
Adresse
Hauptstraße 13
15528 Spreenhagen
Zuständiger Mitarbeiter
Frau E. Kensy (Sachbearbeiterin)
033633 871-23
033633 871-35