Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

05.10.2020

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:


Voraussetzungen

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.


Zuständigkeit

Standesamt I in Berlin

Standesamt I in Berlin


Fachlich freigegeben durch

Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin (SenInnSport), Abteilung 1 - Staats- und Verwaltungsrecht


Fristen

keine


Hinweise (Besonderheiten)

keine


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Derzeit kostet eine Urkunde EUR 12,00, jede weitere gleichzeitig bestellte und gleichartige Urkunde EUR 6,00.


Volltext

Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage eines vorhandenen Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Wenn der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann die Geburt beim Standesamt I in Berlin eingetragen sein.


Verfahrensablauf


Formulare/Schriftformerfordernis


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Standesamt 1 Berlin
Adresse
Schönstedtstr 5
13357 Berlin, Stadt