Erstmalig einen Personalausweis beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

10.11.2025

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.


Volltext

Als deutsche Staatsangehörige über 16 Jahren sind Sie verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.

Auf Wunsch können Sie den Personalausweis auch früher beantragen.

Mit dem Personalausweis können Sie sich gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Daneben können Sie auch in alle Länder der Europäischen Union (EU) reisen.

Sie beantragen Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.

Personalausweise enthalten einen elektronischen Identitätsnachweis, den sogenannten Online-Ausweis. Damit können Sie sich online ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

Der Personalausweis ist 6 Jahre lang gültig, sofern Sie bei der Beantragung unter 24 Jahre alt sind. Er wird vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsablaufs ungültig, wenn:

Auf Wunsch können Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben, um zirka 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit erinnert zu werden.

Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie:

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gebühr
46 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Für antragstellende Person ab 24 Jahren

Gebühr
27.6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Für antragstellende Person unter 24 Jahren

Gebühr
10 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Für den vorläufigen Personalausweis

Gebühr
13 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

Gebühr
30 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Gebühr
6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

Gebühr
15 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse


Ansprechpunkt

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

Telefon +49 1801 333333

E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

Öffnungszeiten

Mo 08:00 - 17:00 Uhr

Di 08:00 - 17:00 Uhr

Mi 08:00 - 17:00 Uhr

Do 08:00 - 17:00 Uhr

Fr 08:00 - 17:00 Uhr


Verfahrensablauf

Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen.

Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.


Fristen

Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.


Hinweise (Besonderheiten)

Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.


Zuständigkeit

örtliche Personalausweisbehörde


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Amt Spreenhagen - Meldewesen
Adresse
Hauptstraße 13
15528 Spreenhagen

Zuständiger Mitarbeiter

Frau E. Kensy (Sachbearbeiterin)
Telefon 033633 871-23
Telefax 033633 871-35