Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

24.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gebühren (ohne Zuschläge) verdoppeln sich, wenn:

Gebühr
70 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Die Kosten gelten ab einem Alter von 24 Jahren.

Gebühr
37.5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind.

Gebühr
32 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).

Gebühr
22 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.

Gebühr
31 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.

Gebühr
6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird

Gebühr
15 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse


Verfahrensablauf

Einen Reisepass müssen Sie persönlich bei Ihrem Bürgeramt beantragen:


Zuständigkeit

Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde


Volltext

Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen.

Wenn Sie einen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.

Sie benötigen bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass:

Vorgehen bei Wohnortwechsel

In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern Ihren Reisepass nur ändern lassen. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Amt Spreenhagen - Meldewesen
Adresse
Hauptstraße 13
15528 Spreenhagen

Zuständiger Mitarbeiter

Frau E. Kensy (Sachbearbeiterin)
Telefon 033633 871-23
Telefax 033633 871-35