Zweitpass beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

15.06.2025

Zuständigkeit

Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie den zweiten Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten oder bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen.

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gebühr
70 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren.

Gebühr
92 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren

Gebühr
37.5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren

Gebühr
59.5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren

Gebühr
6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird

Gebühr
15 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse

Gebühr
32 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
zusätzliche Gebühr für einen zweiten Reisepass im Expressverfahren

Gebühr
26 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für einen vorläufigen zweiten Reisepass


Hinweise (Besonderheiten)

Expresspass und vorläufiger Reisepass:

Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den zweiten Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Im Expressverfahren beantragte Pässe liegen in der Regel nach 3 bis 4 Werktagen in der Behörde abholbereit vor.

Nur wenn Sie den zweiten Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger zweiter Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.


Volltext

In der Regel darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen. Als Ausnahme gilt, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an einem Zweitpass nachweisen.

Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn Sie zum Beispiel

Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

Folgende Begründungen sind nicht ausreichend:

Wenn Sie bereits im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie berechtigte Gründe bei jeder Neubeantragung erneut nachweisen.

Wenn Ihr Reisepass bereits vor dem Ablauf der Gültigkeit vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist und Sie weitere Reisen planen, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.


Verfahrensablauf

Sie müssen Ihren zweiten Reisepass persönlich beantragen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Amt Spreenhagen - Meldewesen
Adresse
Hauptstraße 13
15528 Spreenhagen

Zuständiger Mitarbeiter

Frau E. Kensy (Sachbearbeiterin)
Telefon 033633 871-23
Telefax 033633 871-35