Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

13.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gebühr
70 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren

Gebühr
92 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren

Gebühr
37.5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren

Gebühr
59.5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren

Gebühr
102 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren

Gebühr
124 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren

Gebühr
69.5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren

Gebühr
91.5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren

Gebühr
26 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses

Gebühr
6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Änderung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses

Gebühr
31 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag bei Beantragung eines Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung

Gebühr
44 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung

Gebühr
6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird

Gebühr
15 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse


Verfahrensablauf

Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:


Zuständigkeit

Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde


Fristen

Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.


Volltext

Wenn sich Ihr Name, zum Beispiel

geändert hat, ist Ihr bisheriger Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben automatisch ungültig. Sollten Sie auch weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie ein neues Dokument beantragen.

Namensänderungen kommen beispielsweise vor im Falle von:

Sie sind verpflichtet, den bisherigen Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen. Wenn Sie keinen neuen Reisepass beantragen möchten, benötigen Sie zumindest einen gültigen Personalausweis mit dem neuen Namen.

Sie können in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt Ihren neuen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen. Das geht frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig.


Hinweise (Besonderheiten)


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Amt Spreenhagen - Meldewesen
Adresse
Hauptstraße 13
15528 Spreenhagen

Zuständiger Mitarbeiter

Frau E. Kensy (Sachbearbeiterin)
Telefon 033633 871-23
Telefax 033633 871-35