Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen


Volltext

Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.

Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:

Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.

Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg


Fachlich freigegeben am

05.07.2022

Zuständigkeit

Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte


Zuständige Stelle(n)

Amt Spreenhagen - Ordnung
Adresse
Hauptstraße 13
15528 Spreenhagen

Zuständiger Mitarbeiter

Frau S. Schäfer (Sachbearbeiterin)
Telefon 033633 871-21
Telefax 033633 871-35

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Adresse
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten