Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abmelden


Volltext

Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abzumelden und die Hundemarke zurück zu geben.

Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

- Antrag schriftlich, online oder persönlich

- eine Kopie des Aufnahmeantrages bei Abgabe des Hundes im Tierheim

- bei Tod des Hundes ggf. Bestätigung des Tierarztes

- falls vorhanden Rückgabe der Hundesteuermarke vor Ort in der Kommune


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Nach der Abmeldung des Hundes wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.


Verfahrensablauf

Sie reichen den Antrag und ggf. weitere erforderlichen Unterlagen schriftlich, online oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein und geben dort die Hundesteuermarke ab.

Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Kommune variieren.


Fachlich freigegeben durch

Amt Peitz und ZV Dikom


Fachlich freigegeben am

17.09.2024

Zuständigkeit

kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden


Ansprechpunkt

Ordnungsamt der jeweiligen Kommune


Zuständige Stelle(n)

Amt Spreenhagen - Steuern und Abgaben
Adresse
Hauptstraße 13
15528 Spreenhagen

Zuständige Mitarbeiter

Herr S. Gerbstädt (Sachbearbeiter)
Telefon 033633 871-33
Telefax 033633 871-35

Frau A. Haschke
Telefon 033633 871-44
Telefax 033633 871-35