Studium im Schwerpunktbereich abschließen


Volltext

Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bildet neben der staatlichen Pflichtfachprüfung einen Bestandteil der Ersten Juristischen Prüfung. Sie ist somit Teil der Abschlussprüfung des Studiums und Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat.


Rechtsgrundlage(n)

Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Hochschule


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Zur Prüfung werden Sie durch die jeweilige Hochschule zugelassen, wenn Sie einen schriftlichen Antrag gestellt haben sowie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

abhängig von der jeweiligen Hochschule


Fristen

abhängig von der jeweiligen Hochschule


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Sie sollten sich im Vorfeld über den Verfahrensablauf und die Voraussetzungen bei der jeweiligen Hochschule (z.B. dem Prüfungsamt) informieren.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

12.07.2023

Zuständigkeit

die jeweilige Hochschule


Zuständige Stelle(n)

Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg
Adresse
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus/Chóśebuz

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Adresse
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)

Fachhochschule Potsdam
Adresse
Kiepenheuerallee 5
14469 Potsdam

Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf
Adresse
Marlene Dietrich Allee 11
14482 Potsdam

Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
Adresse
Schicklerstraße 5
16225 Eberswalde

Technische Hochschule Brandenburg
Adresse
Magdeburger Straße 50
14770 Brandenburg an der Havel

Technische Hochschule Wildau
Adresse
Hochschulring 1
15745 Wildau

Universität Potsdam
Adresse
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam

(Präsident Prof. Oliver Günther, Ph.D.)