Vaterschaftsanerkennung


Volltext

Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und in Notariaten beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet.

Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.

Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch ein Notariat beurkundet werden.

Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass, ID-Karte)


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen sind gebührenfrei.

Gegebenenfalls 30 EUR für die Versicherung an Eides Statt eines Dolmetschers oder eine Dolmetscherin.

Land Brandenburg:

Für die Beurkundung der Anerkennung der Vaterschaft oder der Mutterschaft werden Kosten i.H.v. 36,00 Euro erhoben nach der Tarifstelle 12.3.3.6 der Anlage zur Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK)

Für die Beurkundung der erforderlichen Zustimmung, soweit sie nicht mit der Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft oder Mutterschaft abgegeben wird, werden Kosten i.H.v. 36,00 Euro nach der Tarifstelle 12.3.3.6.1 erhoben.


Verfahrensablauf

Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen kann in jedem Stadesamt, bei Jugendämtern und Notariaten abgegeben werden.

Insbesondere wird geprüft:


Bearbeitungsdauer


Fristen

Die Anerkennungserklärung kann zeitlich unbeschränkt, auch schon vor der Geburt des Kindes (pränatale Anerkennung), nach dessen Tod (postmortale Anerkennung) ebenso für totgeborene Kinder abgegeben werden.


Fachlich freigegeben durch

Senator für Inneres, Referat 23 – Personenstandrecht, des Landes Bremen


Fachlich freigegeben am

09.10.2020

Zuständigkeit


Zuständige Stelle(n)

Amt Spreenhagen - Standesamt
Adresse
Hauptstraße 13
15528 Spreenhagen

Zuständiger Mitarbeiter

Frau V. Kullmann (Sachbearbeiterin)
Telefon 033633 871-14
Telefax 033633 871-35