Personalausweis abholen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

07.08.2025;07.06.2024

Voraussetzungen

Sie haben einen Personalausweis beantragt, der zur Abholung bereit liegt.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

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Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Gebühr

Gebühr
15 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Kosten gelten, wenn Sie bei der Beantragung die Option, sich den Personalausweis nach Hause schicken lassen zu wollen, gewählt haben. Ansonsten fallen bei der Abholung keine Gebühren an.


Zuständigkeit

Kreisfreie Stadt, amtsfreie oder mitverwaltende Gemeinde oder Amt (Personalausweisbehörde)


Formulare/Schriftformerfordernis

Schriftform erforderlich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja


Volltext

Sie holen Ihren Personalausweis in der Regel bei dem Bürgeramt ab, wo Sie ihn beantragt haben.

Ob Sie einen Termin vereinbaren müssen, um den Personalausweis abzuholen, oder ob Sie sonstige Hinweise zum Zeitpunkt der Abholung beachten müssen, teilt Ihnen Ihr Bürgeramt mit.

Sie können bei der Ausweisabholung sogleich eine selbst gewählte, sechsstellige PIN im Bürgeramt setzen. Dieser Service ist gebührenfrei. Erst mit dieser PIN können Sie sich mit Ihrem Ausweis bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Wirtschaft und Verwaltung ausweisen.

Ihren alten Personalausweis geben Sie bei der Abholung ab oder lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Personalausweis in der Zwischenzeit verloren haben oder er gestohlen wurde, melden Sie den Verlust oder den Diebstahl dem Bürgeramt oder bei der Polizei. Viele Kommunen bieten auch eine digitale Möglichkeit einer Verlust- und Diebstahlanzeige an.

Wenn Sie den Personalausweis nicht selbst abholen können, können Sie auch eine andere Person, die 16 Jahre oder älter ist und sich selbst ausweisen kann, schriftlich bevollmächtigen. Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.

Alternativ können Sie bereits bei der Beantragung die Option, sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben zu lassen, wählen. Dieser Service verursacht zusätzliche Gebühren.


Verfahrensablauf

Sie können Ihren neuen Personalausweis bei dem Bürgeramt abholen, bei dem Sie ihn beantragt haben:

Alternativ können Sie bereits bei der Antragstellung die gebührenpflichtige Option wählen, sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben zu lassen:


Hinweise (Besonderheiten)

Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei einem Bürgeramt oder bei der Polizei anzeigen. Des Weiteren können Sie die Online-Funktion des Personalausweises durch einen Anruf bei der Sperrhotline selbst sperren lassen.


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Amt Spreenhagen - Meldewesen
Adresse
Hauptstraße 13
15528 Spreenhagen

Zuständiger Mitarbeiter

Frau E. Kensy (Sachbearbeiterin)
Telefon 033633 871-23
Telefax 033633 871-35