Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen Entgegennahme bei Anlagen zur Feuerbestattung


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

18.08.2023;05.07.2024

Weiterführende Informationen

Sie können auf der nachfolgenden Internetseite nach akkreditierten Messinstituten suchen, die für die von Ihnen eingesetzten Messgeräte:


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM)

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Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg


Erforderliche Unterlagen

Vollständiger Messbericht


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.


Zuständigkeit

Landesamt für Umwelt (LfU),

Abteilung Technischer Umweltschutz 2


Volltext

Wenn Sie eine Feuerbestattungsanlage für menschliche Leichname betreiben, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß für bestimmte Luftschadstoffe durch kontinuierliche Messungen fortlaufend ermitteln und aufzeichnen.

Über die Auswertung der Messungen müssen Sie jedes Jahr einen Messbericht erstellen oder durch ein akkreditiertes Messinstitut erstellen lassen.


Hinweise (Besonderheiten)


Fristen


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

 

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Umwelt
Postanschrift

Postfach:60 10 61
14410 Potsdam
Adresse
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam
(OT Groß Glienicke)