Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen Entgegennahme bei mittelgroßen Feuerungsanlagen


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

18.08.2023;05.07.2024

Weiterführende Informationen

Sie können auf der nachfolgenden Internetseite nach akkreditierten Messinstituten suchen, die für die von Ihnen eingesetzten Messgeräte:


Volltext

Wenn Sie eine mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage betreiben, müssen Sie den Schadstoffausstoß unter bestimmten Voraussetzungen durch kontinuierliche Messungen ermitteln.

Über die Ergebnisse der Messungen müssen Sie für jedes Kalenderjahr einen Messbericht erstellen und dies en fristgerecht an die für Sie zuständige Immissionsschutzbehörde senden.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM)

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Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg


Erforderliche Unterlagen

Vollständiger Messbericht


Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie den Messbericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.


Zuständigkeit

Landesamt für Umwelt (LfU),

Abteilung Technischer Umweltschutz 2


Fristen


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Umwelt
Postanschrift

Postfach:60 10 61
14410 Potsdam
Adresse
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam
(OT Groß Glienicke)