Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen Entgegennahme bei Anlagen für die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

08.02.2024;05.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

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Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.


Volltext

In der Bundes-Immissionsschutzverordnung ist gesetzlich festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Ihr Unternehmen einen Messbericht vorlegen muss.

Wenn Ihr Unternehmen verpflichtet ist, einen Messbericht vorzulegen, müssen Sie für jedes Kalenderjahr einen Messbericht erstellen.

Sie können damit ein akkreditiertes Messinstitut oder eine sachverständige Person beauftragen.

Ihr Messbericht muss unter anderem folgende Daten beinhalten:


Zuständigkeit

Landesamt für Umwelt (LfU),

Abteilung Technischer Umweltschutz 2


Verfahrensablauf

Reichen Sie Ihren Messbericht entsprechend der Vorgaben der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein:


Hinweise (Besonderheiten)

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie:


Fristen


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Weiterführende Informationen


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Umwelt
Postanschrift

Postfach:60 10 61
14410 Potsdam
Adresse
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam
(OT Groß Glienicke)