Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

21.06.2022

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Gebühr

Gebühr
13 EUR (FIX)


Erforderliche Unterlagen

Allgemein: Antrag auf Auskunft aus Gewerbezentralregister


Für natürliche Personen: 

Für juristische Personen:

Für Personen im Ausland

Sie können einen Antrag aus dem Ausland nur schriftlich stellen

Für natürliche Personen: 

Für juristische Personen:


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz (BMJ)


Hinweise (Besonderheiten)

Das Gewerbezentralregister enthält nicht die Daten aller Gewerbetreibenden in Deutschland. Diese finden Sie im Gewerberegister, das Informationen zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin wie Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie zum Betrieb wie Geschäftsführung, Anschriften und angemeldete Tätigkeit enthält.


Volltext

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.

Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.

Im Gewerbezentralregister werden erfasst:

Die zuständige Stelle nach dem Landesrecht ist für die Entgegennahme von Anträgen für die Gewerbezentralregisterauskunft zuständig.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Voraussetzungen

Für natürliche Personen: 

Für juristische Personen: 


Verfahrensablauf

Sie können die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online direkt beim Bundesamt für Justiz oder schriftlich oder persönlich bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragen.

Wenn Sie die Auskunft online beantragen möchten:

Wenn Sie die Auskunft persönlich beantragen möchten:

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

Hinweis: Sie können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Antragsberechtigt ist jedoch auch Ihre gesetzliche Vertretung. Handeln Sie selbst als gesetzlicher Vertreter oder gesetzliche Vertreterin, müssen Sie Ihre Vertretungsmacht nachweisen. Ein Gewerbebetrieb kann auch durch der im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen bevollmächtigten Person des Gewerbebetriebs vertreten werden.

Antrag aus dem Ausland 


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Amt Spreenhagen - Gewerbewesen
Adresse
Hauptstraße 13
15528 Spreenhagen

Zuständiger Mitarbeiter

Herr T. Krause (Sachbearbeiter)
Telefon 033633 871-20
Telefax 033633 871-35

Bundesamt für Justiz, Referat IV 3
Adresse
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn, Stadt

Bundesamt für Justiz (BfJ)
Adresse
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn, Stadt
Postanschrift

53111 Bonn, Stadt