Anschluss an eine Musterfeststellungsklage als Verbraucherin oder Verbraucher


Volltext

Wenn viele Verbraucherinnen und Verbraucher vom möglichen Fehlverhalten eines Unternehmens vergleichbar betroffen sind, können mit der Musterfeststellungsklage die wichtigsten Tatsachen und Rechtsfragen gebündelt geklärt werden. So können viele einzelne Gerichtsverfahren vermieden werden.

Anstatt selbst vor Gericht zu ziehen, können Sie sich einer Musterfeststellungsklage anschließen. Auf der Grundlage eines Urteils oder eines Vergleichs aus dieser Klage können Sie dann Ihre Ansprüche gegenüber dem Unternehmen geltend machen.

Musterfeststellungsklagen können nur von bestimmten Verbraucherverbänden erhoben werden. Das Urteil, das im Verfahren der Musterfeststellungsklage ergeht, ist bindend für alle wirksam angemeldeten Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie können Ihre Ansprüche erst dann anmelden, wenn die Musterfeststellungsklage erhoben und im Klageregister bekannt gemacht wurde. Sie können Ihre Ansprüche bis zum Ablauf des Tages vor dem ersten Termin der Musterfeststellungsklage anmelden.

Die Anmeldung ist kostenfrei und Sie brauchen dafür keine Anwältin und keinen Anwalt. Sie müssen bei der Anmeldung aber bestimmte Formvorgaben beachten. Am besten ist es, wenn Sie die auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz bereitgestellten Online-Formulare nutzen und diese richtig und vollständig, das heißt alle Pflichtangaben enthaltend, ausfüllen, damit Ihre Anmeldung wirksam ist.

Die Zeit, in der Ihre Ansprüche im Klageregister angemeldet sind, wird nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet. Das bedeutet: Wenn Sie Ihre Ansprüche wirksam angemeldet haben, gehen Sie kein Risiko ein, dass Ihre Ansprüche verjähren, während Sie auf den Ausgang der Musterfeststellungsklage warten.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

keine


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Um sich ins Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen zu lassen, verwenden Sie am besten die auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz bereitgestellten Online-Formulare:

Falls Sie nicht mehr an der Musterfeststellungsklage teilnehmen wollen, können Sie Ihre Anmeldung bis zum Ende des Tages, an dem die mündliche Verhandlung begonnen hat, zurücknehmen: 


Bearbeitungsdauer


Fristen


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: 

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

persönliches Erscheinen nötig: nein
 


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

10.03.2020

Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Justiz (BfJ)
Adresse
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn, Stadt
Postanschrift

53111 Bonn, Stadt