Straßenschaden zur Beseitigung melden


Volltext

Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher bzw. Schlaglöcher sowie Schäden an Brücken können der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Die Meldung sollte Angaben

enthalten.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen, regelmäßig überwacht und später im Zuge der regulären Straßenunterhaltungsmaßnahmen abgearbeitet.


Rechtsgrundlage(n)


Verfahrensablauf

In einigen Städten/Gemeinden besteht die Möglichkeit solche Schäden online über einen „Mängelmelder“ zu melden, der über die Webseite der Stadt/Gemeinde zu erreichen ist.


Fristen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

31.03.2026

Zuständigkeit

Zuständig ist der jeweilige Straßenbaulastträger, der für die Instandhaltung der beschädigten Straße bzw. der Verkehrsfläche verantwortlich ist.

Das ist außerorts bei Schäden:

Das ist innerorts in aller Regel die Gemeinde-/ Stadtverwaltung. Jedoch gibt es hier örtlich auch abweichende Zuständigkeiten bei Kreis-, Landes- und Bundesstraßen.


Ansprechpunkt


Zuständige Stelle(n)

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Adresse
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten