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Verwaltungssitz:

Amt Spreenhagen
Hauptstr. 13
15528 Spreenhagen

 

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Telefon (033633) 871-0

Telefax (033633) 871-35

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Dienstag:

  • 09.00 - 12.00 Uhr
  • 13.00 - 17.30 Uhr

 

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Pressemitteilung LAG Märkische Seen e.V.
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Kinderreisepass


Beschreibung

Ab 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Er wird mit einem Passbild des Inhabers versehen, selbst bei Neugeborenen. Das Bild muss biometriefähig sein. Ebenso sind Angaben zu Größe und die Augenfarbe, unabhängig vom Alter des Kindes, bei der Beantragung zwingend erforderlich. Reisepässe für Kinder werden bis zum sechsten Lebensjahr ohne Fingerabdrücke ausgestellt.

Verbindliche Auskünfte darüber, ob der Kinderreisepass im Zielstaat der Reise als Pass anerkannt wird, können nur dessen Behörden erteilen, beispielsweise das Konsulat oder die Botschaft des Reiselandes.

Für die Beantragung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses für Kinder und Jugendliche vor dem vollendetem 18. Lebensjahr erfolgt diese in Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigter sowie des Kindes, für das der Pass ausgestellt werden soll. Die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgebrechtigten muss vorgelegt werden.

Den Antrag muss der/die Personensorgeberechtigte - Mutter und Vater oder der/die Betreuer/in stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine schriftliche Erklärung des anderen Personensorgeberechtigten und dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt.

Steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu, so hat sie eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gestzbuch abgegeben wurde. Dies gilt nicht, wenn das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung bestimmt wurde oder das andere Elternteil verstorben ist. In diesem Fall sind geeignete Unterlagen beizubringen.


Rechtsgrundlagen

  • Paßgesetz (PaßG)
  • Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)


Notwendige Unterlagen

  • Kinder müssen persönlich zur Antragsstellung erscheinen
  • Staatsangehörigkeitsausweis bzw. Einbürgerungsurkunde
  • alter Kinderausweis oder alter Reisepass
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Personalausweise der Eltern
  • 1 aktuelle biometrische Lichtbilder (35 x 45 mm) in Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • Geburtsurkunde des Kindes oder Familienstammbuch
  • Schriftliche Zustimmung beider Elternteile oder Sorgeberechtigten zur Ausstellung des Kinderpasses
  • Bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen der Sorgerechtsbeschluss oder das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • Antrag, der von einem oder beiden Elternteilen persönlich unterschrieben werden muss
  • Die Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur innerhalb der Gültigkeitsdauer möglich

Fristen

Er ist 6 Jahre gültig.


Kosten

13 EUR, Verlängerung 6,- EUR

 


Ansprechpartner


FB IV - Ordnungsverwaltung

Frau E. Kensy
Telefon (033633) 871-23

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