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Verwaltungssitz:

Amt Spreenhagen
Hauptstr. 13
15528 Spreenhagen

 

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Telefon (033633) 871-0

Telefax (033633) 871-35

E-Mail

 

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Dienstag:

  • 09.00 - 12.00 Uhr
  • 13.00 - 17.30 Uhr

 

Donnerstag:

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tätigkeitsbegleitende Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d) Kita Neu Zittau
Pressemitteilung LAG Märkische Seen e.V.
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Flächennutzungsplan


Kurzinformationen

Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar.


Beschreibung

Dargestellt werden im Flächennutzungsplan beispielsweise:

  • Flächen, die zur Bebauung vorgesehen sind, untergliedert nach Nutzungsarten: Wohnbauflächen (W), gemischte Gebiete (M), gewerbliche Bauflächen (G), Sonderbauflächen (S)
  • Flächen für Versorgungsanlagen und Gemeinbedarfseinrichtungen (z.B. Kläranlage, Umspannwerk, Kirche, Sportplatz, Kultureinrichtungen)
  • überörtliche Verkehrsflächen (Autobahnen, Bundesstraßen, Ausfallstraßen)
  • Grünflächen (z. B. Parks, Kleingärten, Sportplätze, Friedhöfe)
  • Wasserflächen (z. B. Seen, Häfen, Hochwasserschutzanlagen)
  • Landwirtschaftliche Flächen und Wald
  • Flächen für Nutzungsbeschränkungen (z. B. Abstandsflächen)
  • Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und zur Gewinnung von Bodenschätzen
  • Flächen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft

Nach dem Baugesetzbuch sind Bürger sowie Verbände möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, sich zur Planung zu äußern und Änderungsvorschläge einzureichen. Die eingereichten Stellungnahmen sind mit anderen Interessen abzuwägen, bevor der Plan genehmigt werden kann. Das Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Flächennutzungsplanes läuft i. d. R. über zwei Stufen:

  • frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Öffentliche Auslegung des Planentwurfes

Ergänzend zur Beteiligung der Öffentlichkeit sind Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zur Abgabe von Stellungnahmen zur Planung aufzufordern. Der FNP entfaltet erst über einen verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan), eine Baugenehmigung oder über eine Planfeststellung Rechtswirkung für den Bürger.


Rechtsgrundlagen

  • Baugesetzbuch (BauGB)


Ansprechpartner


FB III - Bauverwaltung

Frau S. Birke
Telefon (033633) 871-26

Frau U. Scheibe-Steinmar
Telefon (033633) 871-27

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