Navigation überspringen
Amt Spreenhagen
normale Schrift einschalten große Schrift einschalten sehr große Schrift einschalten
 
 
  • Unser Amt
    •  
    • Grußwort
    • Aktuelles
    • Geschichte
    • Statistik
    • Feuerwehren
    • Geoportal
    • Anfahrt
    •  
  • Gemeinden
    •  
    • Gosen-Neu Zittau
    • Rauen
    • Spreenhagen
    •  
  • Verwaltung
    •  
    • Kontaktdaten
    • Standesamt
    • Dienstleistungen
    • Ratsinformationssystem
    • Stellenausschreibungen
    • Ausschreibungen
    • Schiedsstelle
    • Seniorenbeirat
    • Wahlen u. Volksbegehren
    •  
  • Bildung
    •  
    • Schulen
    • Kitas
    • Bibliotheken
    •  
  • Kultur
    •  
    • Heimatstuben
    • Vereine
    •  
  • Wohnen
    •  
    • Wohnungsangebote
    • Grundstücksangebote
    •  
  • Wirtschaft
    •  
    • Gewerbegebiete
    • Gewerbewesen
    •  
 
Ratsinformationssystem

Bekanntmachungen

Satzungen

Formulare und Anträge

Sitzungskalender

Geoportal

GEOPORTAL

Karten und Pläne

Sie erreichen uns

Verwaltungssitz:

Amt Spreenhagen
Hauptstr. 13
15528 Spreenhagen

 

Kontakt:

Telefon (033633) 871-0

Telefax (033633) 871-35

E-Mail

 

Öffnungszeiten:

Dienstag:

  • 09.00 - 12.00 Uhr
  • 13.00 - 17.30 Uhr

 

Donnerstag:

  • 09.00 - 12.00 Uhr
  • 13.00 - 16.00 Uhr
Schöffenwahl 2023
Stellenausschreibung staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d) Kita ''Friedrich Fröbel'' in Spreenhagen
tätigkeitsbegleitende Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d) Kita Neu Zittau
Pressemitteilung LAG Märkische Seen e.V.
Storchenblatt der Gemeinde Gosen-Neu Zittau
Links zum Teilen der Seite überspringen
Teilen auf Facebook
Teilen auf Twitter
mail
Link verschicken
print
Druckansicht öffnen
Link verschicken   Druckansicht öffnen
 

Gewerbeangelegenheiten


Kurzinformationen

Das Gewerbeamt nimmt Gewerbean-, um- oder abmeldung entgegen, bearbeitet Anträge auf gewerberechtliche Erlaubnisse (z.B. Reisegewerbe, Erlaubnisse nach § 34c der GewO, Marktfestsetzungen) einschließlich Gaststättenerlaubnisse und überwacht die gewerbliche Tätigkeit in der Gemeinde nach der Gewerbeordnung. Es nimmt Aufgaben nach dem Jugendschutzgesetz wahr.


Beschreibung

Die gewerberechtlichen Aufgaben sind zu unterscheiden von Aufgaben der Gewerbeaufsicht. Gewerbeaufsichtliche Vorschriften dienen dem Schutz von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz und werden vom Landesamt für Arbeitsschutz wahrgenommen.


Rechtsgrundlagen

  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Brandenburgisches Gaststättengesetz (BbgGastG)
  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
  • Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz (Jugendschutzzuständigkeitsverordnung- JuSchZV)
  • Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) Vom 27. November 2006
  • Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft (MWGebO) vom 3. Nov. 2008


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis
  • bei juristischen Personen zusätzlich der Auszug aus dem Handelsregister
  • bei der Anmeldung eines Handwerks ist die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich

Soll ein erlaubnispflichtiges Gewerbe angemeldet werden sind weitere Unterlagen erforderlich.


Ansprechpartner


FB IV - Ordnungsverwaltung

Herr T. Krause
Telefon (033633) 871-20

zurück
  • Senden
  • Drucken
  • Nach oben
 
 
Startseite   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutz
Brandenburg vernetzt