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Verwaltungssitz:

Amt Spreenhagen
Hauptstr. 13
15528 Spreenhagen

 

Kontakt:

Telefon (033633) 871-0

Telefax (033633) 871-35

E-Mail

 

Öffnungszeiten:

Dienstag:

  • 09.00 - 12.00 Uhr
  • 13.00 - 17.30 Uhr

 

Donnerstag:

  • 09.00 - 12.00 Uhr
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Stellenausschreibung staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d) Kita ''Friedrich Fröbel'' in Spreenhagen
tätigkeitsbegleitende Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d) Kita Neu Zittau
Pressemitteilung LAG Märkische Seen e.V.
Storchenblatt der Gemeinde Gosen-Neu Zittau
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Sterbefall, beurkunden


Kurzinformationen

Wenn ein Sterbefall eintritt, muss er spätestens am dritten auf den Sterbetag folgenden Tag beim Standesamt angezeigt werden.

Ist der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, damit dieser eine Todesbescheinigung ausstellt. Danach sollte der Anzeigepflichtige den Sterbefall unverzüglich beim Standesamt anzeigen oder ein Bestattungsinstitut damit beauftragen. Diese Sterbefallanzeige kann mündlich erfolgen.

Sterbefälle im Seniorenwohnpark oder im Krankenhaus werden von diesen Einrichtungen angezeigt.


Rechtsgrundlagen

  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG)


Notwendige Unterlagen

Eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (Totenschein), außerdem beim

  • Sterbefall eines Ledigen: die Geburtsurkunde
  • Sterbefall eines Verheirateten: die Heiratsurkunde
  • Sterbefall eines Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde
  • Sterbefall eines Geschiedenen: die Heiratsurkunde und das Scheidungs-, Aufhebungs- oder Nichtigkeitsurteil.

Neben den Urkunden über den Familienstand ist bei jedem Sterbefall der Personalausweis und/oder der Reisepass der verstorbenen Person vorzulegen. Des Weiteren richten sich die mitzubringenden Unterlagen auch nach der Herkunft der verstorbenen Person. Bei Sterbefällen von Spätaussiedlern, Vertriebenen oder Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit wenden Sie sich bitte an die Standesbeamten.


Fristen

1 Tag


Kosten

Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei, ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden: Bestattung, Rente.

Sterbeurkunde: 10,00 € Jedes weitere in diesem Arbeitsgang hergestellte Exemplar: 5,00 €


Ansprechpartner


FB IV - Ordnungsverwaltung

Frau V. Kullmann
Telefon (033633) 871-14

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