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Verwaltungssitz:

Amt Spreenhagen
Hauptstr. 13
15528 Spreenhagen

 

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Telefon (033633) 871-0

Telefax (033633) 871-35

E-Mail

 

Öffnungszeiten:

Dienstag:

  • 09.00 - 12.00 Uhr
  • 13.00 - 17.30 Uhr

 

Donnerstag:

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Stellenausschreibung staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d) Kita ''Friedrich Fröbel'' in Spreenhagen
tätigkeitsbegleitende Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d) Kita Neu Zittau
Pressemitteilung LAG Märkische Seen e.V.
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Vollstreckung


Kurzinformationen

Unter dem Begriff der Verwaltungsvollstreckung versteht man die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten durch Verwaltungsbehörden.


Beschreibung

Vollstreckbarkeit ist gegeben,

  • wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist
  • über das Rechtsmittel abschließend abschlägig entschieden wurde
  • die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln von Gesetzes wegen oder durch behördlich angeordnete sofortige Vollziehung entfällt oder
  • wenn bei Geldforderungen die Forderung gemahnt wurde oder auf eine Mahnung im vorliegenden speziellen Fall verzichtet werden kann und eine gesetzlich festgelegte Zahlungsfrist verstrichen ist.

Verwaltungsakte, die zu einer öffentlich-rechtlichen Geldleistung verpflichten, werden im Rahmen der Beitreibung vollstreckt, z.B. Steuerschulden, Buß- oder Zwangsgelder oder die Rückforderung zu Unrecht erhaltener Sozialleistungen.


Rechtsgrundlagen

  • Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGBbg)


Ansprechpartner


FB II - Finanzverwaltung

Herr A. Zierrath
Telefon (033633) 871-28

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