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Sie erreichen uns

Verwaltungssitz:

Amt Spreenhagen
Hauptstr. 13
15528 Spreenhagen

 

Kontakt:

Telefon (033633) 871-0

Telefax (033633) 871-35

E-Mail

 

Öffnungszeiten:

Dienstag:

  • 09.00 - 12.00 Uhr
  • 13.00 - 17.30 Uhr

 

Donnerstag:

  • 09.00 - 12.00 Uhr
  • 13.00 - 16.00 Uhr
Projekt „Sorglos im Alter im Amt Spreenhagen“ - neue Beratungstermine
Der KulturPass ist da!
Unterlagen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 "Gewerbegebiet nördlich Fürstenwalder Straße" der Gemeinde Spreenhagen
Start in die Förderperiode 2023-2027 - LAG Märkische Seen e.V.
Stellenausschreibung Freiwilliges Soziales Jahr in der Kindertagesstätte der Gemeinde Gosen-Neu Zittau (Kita "Schlumpfenland" Gosen)
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Haushaltsbescheinigung


Kurzinformationen

Eine Steuerliche Lebensbescheinigung bzw. Haushaltsbescheinigung kann für verschiedene Zwecke (z. B. Eheschließung, Finanzamt, Elterngeld, Erziehungsgeld sowie andere soziale Leistungen) erstellt werden. Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein.


Beschreibung

Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich erfolgen. Die steuerliche Lebensbescheinigung ist vom Tag der Ausstellung rückwirkend zum 01.01. des laufenden Jahres bzw. mit der Geburt des Kindes 3 Jahre gültig.


Rechtsgrundlagen

  • § 39 Einkommenssteuergesetz
  • § 109 Lohnsteuergesetz


Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Beantragung:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass
  • bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
  • Geburtsurkunde des Kindes oder Scheidungsurteil oder Vaterschaftsanerkennungsurkunde (in Kopie) bei Erstbeantragung für Bescheinigungen zur Beantragung von Eltern- bzw. Erziehungsgeld

bei schriftlicher Beantragung:

  • formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes
  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Geburtsurkunde des Kindes (in Kopie) oder Scheidungsurteil (in Kopie) oder Vaterschaftsanerkennungsurkunde (in Kopie) bei Erstbeantragung für Bescheinigungen zur Beantragung von Eltern- bzw. Erziehungsgeld
  • frankierter Rückumschlag

Gebühren

keine

 


Ansprechpartner


FB IV - Ordnungsverwaltung

Frau E. Kensy
Telefon (033633) 871-23

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