Navigation überspringenzur Unternavigation
Amt Spreenhagen
normale Schrift einschalten große Schrift einschalten sehr große Schrift einschalten
 
 
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
  • Unser Amt
    •  
    • Grußwort
    • Aktuelles
    • Geschichte
    • Statistik
    • Feuerwehren
    • Geoportal
    • Anfahrt
    •  
  • Gemeinden
    •  
    • Gosen-Neu Zittau
    • Rauen
    • Spreenhagen
    •  
  • Verwaltung
    •  
    • Kontaktdaten
    • Standesamt
    • Dienstleistungen
    • Ratsinformationssystem
    • Amtsblätter
    • Stellenausschreibungen
    • Ausschreibungen
    • Schiedsstelle
    • Seniorenbeirat
    • Wahlen u. Volksbegehren
    •  
  • Bildung
    •  
    • Schulen
    • Kitas
    • Bibliotheken
    •  
  • Kultur
    •  
    • Heimatstuben
    • Vereine
    •  
  • Wohnen
    •  
    • Wohnungsangebote
    • Grundstücksangebote
    •  
  • Wirtschaft
    •  
    • Gewerbegebiete
    • Gewerbewesen
    •  
 
Ratsinformationssystem

Bekanntmachungen

Satzungen

Formulare und Anträge

Sitzungskalender

Geoportal

GEOPORTAL

Karten und Pläne

Sie erreichen uns

Verwaltungssitz:

Amt Spreenhagen
Hauptstr. 13
15528 Spreenhagen

 

Kontakt:

Telefon (033633) 871-0

Telefax (033633) 871-35

E-Mail

 

Öffnungszeiten:

Dienstag:

  • 09.00 - 12.00 Uhr
  • 13.00 - 17.30 Uhr

 

Donnerstag:

  • 09.00 - 12.00 Uhr
  • 13.00 - 16.00 Uhr
Projekt „Sorglos im Alter im Amt Spreenhagen“ - neue Beratungstermine
Der KulturPass ist da!
Unterlagen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 "Gewerbegebiet nördlich Fürstenwalder Straße" der Gemeinde Spreenhagen
Start in die Förderperiode 2023-2027 - LAG Märkische Seen e.V.
Stellenausschreibung Freiwilliges Soziales Jahr in der Kindertagesstätte der Gemeinde Gosen-Neu Zittau (Kita "Schlumpfenland" Gosen)
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Grundschulen


Kurzinformationen

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Die Anmeldung erfolgt bis zum 28. Februar in der zuständigen Grundschule. Adresse der zuständigen Grundschule siehe Schulporträts im Land Brandenburg

Der erste Schultag ist für alle Schülerinnen und Schüler, auch für Schulanfänger, Montag, der 31. August 2009.


Beschreibung

FLEX - Klassen (Flexible Eingangsphase) sind jahrgangsgemischte Klassen 1 und 2 mit einer individuellen Verweildauer von 1 bis 3 Jahren in der Schuleingangsphase. Schneller lernende Schülerinnen und Schüler können nach einem Jahr überspringen, während langsam lernende Schülerinnen und Schüler 3 Jahre verweilen können, ohne dass dieses auf die Schulzeit angerechnet wird.

Mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 erstellen die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 1 eine Lernentwicklungsdokumentation (Portfolio). Zusammen mit dem Klassenlehrer werden die Entwicklungsschritte dokumentiert, sodass die Eltern einen täglichen Überblick über die Lernfortschritte oder den Förderbedarf haben.

Am Ende der Jahrgangsstufe 2 gibt es das erste Notenzeugnis. Ab Jahrgangsstufe 3 erhalten die Schüler jeweils zum Schulhalbjahr und zum Schuljahresende Zeugnisse mit Noten.

Seit dem Schuljahr 2007/2008 werden im 1.Halbjahr der Jahrgangsstufe 6 verbindlich zentrale Vergleichsarbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben.

In folgenden Fächern wird in der Grundschule unterrichtet:
ab 1. Schuljahr

  • Deutsch
  • Sachunterricht
  • Mathematik
  • Sport
  • Ästhetik (Musik und Kunst)

ab 3. Schuljahr

  • erste Fremdsprache

ab 5. Schuljahr

  • Naturwissenschaften
  • Gesellschaftswissenschaften
  • Wirtschaft – Arbeit – Technik (WAT)
  • Lebensgestaltung – Ethik – Religionskunde (L-E-R)

Das Brandenburgische Schulgesetz sieht vor, dass die Einrichtung von Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) ab Jahrgangsstufe 5 möglich ist. Seit dem Schuljahr 2008/09 sind an 30 Gymnasien und einer Gesamtschule in öffentlicher Trägerschaft sowie an vier Gymnasien in freier Trägerschaft Leistungs- und Begabungsklassen eingerichtet.

In der Jahrgangsstufe 6 nach den Weihnachtsferien werden die Grundschulgutachten erstellt und durch die Klassenkonferenz beschlossen.


Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz- BbgSchulG)
  • Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (Grundschulverordnung- GV)
  • Grundsätze zur Arbeit in der flexiblen Eingangsphase (FLEX)


Ansprechpartner


FB I - Allgemeine Verwaltung und Soziales

Frau Ch. Meike
Telefon (033633) 871-22

zurück
  • Senden
  • Drucken
  • Nach oben
 
Links auf zusätzliche Funktionen und Kontaktinformationen überspringen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • mail
    Link verschicken
  • print
    Druckansicht öffnen
 
Startseite   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutz
Brandenburg vernetzt