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Nebenwohnung, abmelden
Kurzinformationen
Die Abmeldung einer Nebenwohung erfolgt bei der Meldestelle des Hauptwohnsitzes.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
- Brandenburgisches Meldegesetz
- Zweitwohnungsteuersatzung der Gemeinde
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass
Fristen
2 Wochen
Kosten
keine
Ansprechpartner
FB IV - Ordnungsverwaltung
Frau E. Kensy (033633) 871-23