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Verwaltungssitz:

Amt Spreenhagen
Hauptstr. 13
15528 Spreenhagen

 

Kontakt:

Telefon (033633) 871-0

Telefax (033633) 871-35

E-Mail

 

Öffnungszeiten:

Dienstag:

  • 09.00 - 12.00 Uhr
  • 13.00 - 17.30 Uhr

 

Donnerstag:

  • 09.00 - 12.00 Uhr
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Stellenausschreibung staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d) Kita ''Friedrich Fröbel'' in Spreenhagen
tätigkeitsbegleitende Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d) Kita Neu Zittau
Pressemitteilung LAG Märkische Seen e.V.
Storchenblatt der Gemeinde Gosen-Neu Zittau
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Personalausweis, beantragen


Kurzinformationen

Deutsche (im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes), die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis und/oder einen Paß zu besitzen. In Deutschland besteht nicht die Pflicht, diesen auch mit sich zu führen.


Beschreibung

Ist für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt, hat dieser den Antrag für den Betreuten in dessen Anwesenheit zu stellen, wenn die Antragstellung zu dem Aufgabenkreis des Betreuers gehört. Beantragt ein ausweispflichtiger Jugendlicher (ab vollendetem 16. Lebensjahr) keinen Personalausweis, müssen der/die Sorgeberechtigte/n den Antrag stellen. Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen. Der alte Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis ist beim Empfang eines neuen abzugeben. Der Verlust oder auch das Wiederauffinden ist unverzüglich der Meldebehörde anzuzeigen.

Ordnungswidrig handelt,

  • wer sich mit keinem gültigen Personalausweis, vorläufigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann und
  • wer es in diesem Fall für sich oder als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt, einen entsprechenden Antrag zu stellen
  • wer mehr als einen Personalausweis besitzt

Voraussetzungen für die Beantragung:

  • Erstantrag
    • Vollendung des 16. Lebensjahres
    • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Neubeantragung
    • Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises.
    • Namensänderung.
    • Verlust des Personalausweises.

Rechtsgrundlagen

  • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
  • Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
  • Personalausweisgesetz für das Land Brandenburg (BbgPAuswG)
  • Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis


Notwendige Unterlagen

  • Erstmalige Beantragung eines Personalausweises
    • Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.
    • ein biometrisches Passbild
    • die Geburtsurkunde
    • soweit vorhanden der Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder Reisepass
    • bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde
  • Neubeantragung eines Personalausweises
    • Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.
    • ein biometrisches Passbild
    • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
    • Namensänderungsurkunde (bei Namensänderung)
  • Vorläufiger Personalausweis
    • Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.
    • ein biometrisches Passbild
    • die Geburtsurkunde
    • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass

Fristen

Gültigkeit des Personalausweises:

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
  • ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre
  • vorläufiger Personalausweis 3 Monate

Kosten

  • Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010
    • Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro
    • Antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 Euro
    • Vorläufiger Personalausweis 10 Euro
       
  • Weitere Gebührenregelungen
    • Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres gebührenfrei
    • Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei (seit 01.01.2021)
    • Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
    • Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) gebührenfrei (seit 01.01.2021)
    • Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
    • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
    • Entsperren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei (seit 01.01.2021)
    • Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates Festlegung durch jeweiligen Anbieter

Ansprechpartner


FB IV - Ordnungsverwaltung

Frau E. Kensy
Telefon (033633) 871-23

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