Öffentliche Bekanntmachung - Anmeldung der Schulanfänger der Gemeinde Rauen zum Schuljahr 2026/2027

Amt Spreenhagen, den 10.​11.​2025

Öffentliche Bekanntmachung

Anmeldung der Schulanfänger der Gemeinde Rauen zum Schuljahr 2026/2027

 

Auf der Grundlage der §§ 37, 50, 51, 106 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. August 2002 (GVBl.I/02, [Nr. 08], S.78), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juni 2025 (GVBI.I/25, [Nr. 12], S.8), dem § 4 der Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (Grundschulverordnung-GV) vom 02. August 2007 (GVBl.II/07, [Nr. 16], S. 190), zuletzt geändert durch Artikel1 der Verordnung vom 19. August 2025 (GVBl.II/25, [Nr. 64]) und der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen der Stadt Fürstenwalde/Spree vom 10.04.2025 erfolgt:

 

bis 28.02.2026 die Anmeldung der Schulanfänger zum Schuljahr 2026/2027. Die Schulpflicht beginnt für die Kinder, die bis zum 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben. 

 

Die Anmeldung erfolgt auf der Grundlage der in der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen der Stadt Fürstenwalde/Spree festgelegten Schulbezirke durch einen Erziehungsberechtigten an der örtlich zuständigen Grundschule.

 

 

Grundschule

Anmeldung/ Aufnahmegespräch

 

Spreecampus-Grundschule

in der Spree-Oberschule

Beeskower Chaussee 10

15517 Fürstenwalde/Spree

Telefon 03361 3752411

 

 

24.11.2025         12:30 bis 15:00 Uhr

26.11.2025         12:30 bis 15.00 Uhr

27.11.2025         12:30 bis 15:00 Uhr

11.12.2025         12:30 bis 15.00 Uhr

 

Die Eltern haben ihr schulpflichtiges Kind zum Termin in der Schule persönlich vorzustellen. Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes, die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung oder Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg, gegebenenfalls die Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs und gegebenenfalls die Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung mitzubringen. 

 

Im Rahmen der Vorgaben des Schulträgers und der Schulbehörden entscheidet nach §50 Abs.1 BbgSchulG die Schulleiterin bzw. der Schulleiter über die Aufnahme in die Schule. Eine Entscheidung zur Aufnahme treffen die Schulleiterin bzw. der Schulleiter erst nach der Genehmigung der Klassenbildung durch das Staatliche Schulamt. 

 

Fürstenwalde/Spree, den 07.10.2025

 

gez. Matthias Rudolph                                  

Bürgermeister