Information zur Elternbeitragszahlung

15.02.2021

Informationen zur Beitragsbefreiung für Eltern ab Januar 2021

Spreenhagen, den 12.02.2021

 

Sehr geehrte Eltern,

auf der Grundlage der 2. Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in Folge der prioritär umzusetzenden Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und Covid-19 in Brandenburg (2. RL Kita-Elternbeitrag Corona 2021) vom 28. Januar 2021 informiert das Amt Spreenhagen als Trägervertreter der amtsangehörigen Gemeinden für die Kindertageseinrichtungen Kita „Heidehaus“ in Rauen, Kita „Friedrich Fröbel“ in Spreenhagen sowie der Kita Gosen-Neu Zittau mit seinen Häusern Schlumpfenland, Rappelkiste, Krümelkiste und Schatzkiste über die Möglichkeit der Befreiung der Beitragspflicht.

Für den Monat Januar 2021 erstattet der Träger die bereits eingezogenen bzw. bereits eingezahlten Beiträge zurück, wenn das betreffende Kind mit Betreuungsvertrag die Einrichtung nicht besucht hat. Grundlage dafür ist die geführte Anwesenheit in der Kita. Die Verrechnung erfolgt mit dem Monat Februar bei Hortkindern und mit dem Monat März für Kitakinder.

Für alle anderen Kinder, die nur max. 50 % Betreuungsleistungen in Anspruch genommen haben, kann eine anteilige Erstattung erfolgen. Voraussetzung dafür ist eine Information an die Kitaleitung und der Nachweis anhand der geführten Anwesenheitsliste. Für Januar liegen uns diese Informationen bereits vor.

Die Eltern müssen ab Februar 2021 bis zum 15. eines Monats verbindlich dem Träger gegenüber erklären, in welchem Umfang sie die Betreuungsleistung im jeweiligen Monat nicht in Anspruch nehmen wollen.

Diese Erklärung ist formlos mit Unterschrift abzugeben. Dies kann auch per Mail mit einem entsprechenden Anhang erfolgen.

Es ist ausreichend, wenn die Eltern die Erklärung in der Kita verbindlich abgegeben haben. Die Elternbeiträge werden ebenfalls anhand der geführten Anwesenheitsliste in der Kita ganz oder hälftig rückwirkend erstattet.

Die 2. RL Kita-Elternbeitrag Corona 2021 vom 28. Januar 2021 finden Sie auf der Seite

https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/2_rl_kita_elternbeitrag_corona_2021 bzw. sind ausführliche Informationen unter https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/weitere-themen/zweite-richtlinie-kita-elternbeitrag-corona-2021.html veröffentlicht.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Pietzsch und Frau Hebbe-Wenzlik unter 033633/87122 oder an

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Schröder

Amtsdirektor

 

 

                                                                                      

 

Spreenhagen, den 28.01.2021

 

Sehr geehrte Eltern,

in der Pressemitteilung des Landes Brandenburg vom 20.01.2021 wurde angekündigt, dass eine
„2. Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona 2021“ zur Erstattung von Elternbeiträgen rückwirkend zum 01.01.2021 erarbeitet wird. Bislang liegt diese Richtlinie nicht vor. Nach aktuellen Informationen wird eine Erstattung der Beiträge zu 100% bei Nichtinanspruchnahme der Betreuung bzw. 50% bei einer Inanspruchnahme der vereinbarten Betreuungszeit unter 50% in Aussicht gestellt.

Eine Erstattung wird rückwirkend, voraussichtlich über eine Verrechnung zum übernächsten Monat erfolgen. Danach würde für Eltern, deren Kinder im Januar nicht die Einrichtung besucht haben, die Verrechnung im März erfolgen. Das bedeutet, dass die monatlich fälligen Elternbeiträge aktuell weiter abgebucht werden, bzw. überwiesen werden müssen.

Eine gesonderte Beantragung der Eltern ist aktuell nicht erforderlich. Die Kita-Leitungen melden die Anwesenheitszeiten der Kinder zum jeweiligen Monatsende an das Amt Spreenhagen. Entsprechend den Vorgaben der Richtlinie erfolgt danach die Berechnung der Elternbeitragserstattung. Falls erforderlich, wird den Eltern dazu rückwirkend eine schriftliche Vereinbarung unterbreitet.

Bereits jetzt steht fest: Das Amt Spreenhagen setzt die Elternbeiträge für Hortkinder ohne Anspruch auf Notbetreuung rückwirkend zum 01. Januar 2021 aus. Die Aussetzung erfolgt monatsweise und rückwirkend über eine Verrechnung mit dem Hortbeitrag im nächsten Monat. Danach müssen Eltern, deren Kinder den Hort im Januar 2021 nicht besucht haben, automatisch keinen Beitrag im Monat Februar 2021 zahlen. Ein Antrag hierfür ist nicht erforderlich.

Die Abbuchung der Elternbeiträge für den Monat Februar erfolgt erst zum 15.02.2021.

Sobald uns die beschlossene Richtlinie vorliegt, werden wir Sie über die konkreten weiteren Verfahrensschritte informieren. Bis dahin hoffen wir auf Ihr Verständnis.

Spreenhagen, den 28.01.2021

Mit freundlichen Grüßen

gez.

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Schröder
Amtsdirektor