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Informationen zur Grundsteuer 2025

04. 12. 2024

Informationen zur Grundsteuer 2025  


Die aktuellen Grundsteuerbescheide verlieren mit dem Ablauf des 31.12.2024 ihre Gültigkeit. Ab 01.01.2025 sind sie somit aufgehoben. Eine Zusendung von Abmeldebescheiden erfolgt nicht, da die bisherigen Veranlagungen nach § 266 (4) Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz GrStRefG) vom 26.11.2019 automatisch ihre Gültigkeit verlieren.

Alle Steuerpflichtigen zur Grundsteuer erhalten für das Steuerjahr 2025 neue Grundsteuerbescheide vom Amt Spreenhagen.

Der Versand erfolgt erst im Laufe des Jahres 2025.

Bitte überweisen Sie keine Grundsteuer an das Amt Spreenhagen, bevor Sie nicht Ihren neuen Grundsteuerbescheid für 2025 erhalten haben.

Sollten Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag eingerichtet haben, setzen Sie diesen bitte aus und passen Sie ihn mit Erhalt Ihres Bescheides an die neuen Beträge an.

Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. 
Wenn Sie ab 2025 den Lastschrifteinzug durch das Amt Spreenahgen wünschen, finden Sie auf unserer Homepage unter Formulare und Anträge -> SEPA-Lastschriftmandat den entsprechenden Vordruck. Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Zierrath unter 033633 871 - 28 und Herr Gerbstädt unter 033633 871 - 33 gern zur Verfügung.

 

Spreenhagen, den 03.12.2024

 

gez.

                                               

i.A. Priemer
Kämmerer