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Hundesteuer Festsetzung


Volltext

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.


Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.


Hinweise (Besonderheiten)

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.


Zuständige Stelle(n)

Amt Spreenhagen - Steuern und Abgaben
Adresse
Hauptstraße 13
15528 Spreenhagen

Zuständige Mitarbeiter

Herr S. Gerbstädt (Sachbearbeiter)
Telefon 033633 871-33
Telefax 033633 871-35

Frau A. Haschke
Telefon 033633 871-44
Telefax 033633 871-35