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Kleingarten pachten


Volltext

Ein Kleingarten ist ein Garten, der Ihnen zur nichterwerbsmäßigen, gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient. Ein Kleingarten liegt in einer Anlage, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind. Ausgenommen sind hier Eigentümer-, Arbeitnehmer- und Wohnungsgärten oder Grabland.

Für die Pacht eines Kleingartens gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese regeln, dass Sie als Pächter den Garten bewirtschaften und die Erträge behalten können. Hierfür bezahlen Sie eine vereinbarte Pacht an den Verpächter. Innerhalb der Kleingartenanlage regelt eine Vereinssatzung der verwaltende Kleingartenorganisation bzw. der Kleingartenverein unter anderem die Rechte und Pflichten der Mitglieder. 

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesverband Brandenburg der Kleingärtner e.V


Zuständige Stelle(n)

Amt Spreenhagen - Liegenschaften
Adresse
Hauptstraße 13
15528 Spreenhagen

Zuständiger Mitarbeiter

Herr G. Albrecht (Sachbearbeiter)
Telefon 033633 871-30
Telefax 033633 871-35