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Landwirtschaftliche Pachtangelegenheiten und Grabeland


Volltext

Grabeland ist hobbygärtnerisch genutztes Land, das von Gemeinden parzellenweise und befristet zur Zwischennutzung ausgegeben wird und gegen eine verhältnismäßig geringe, jährlich zu zahlende Pacht vom Pächter genutzt und nur mit einjährigen Pflanzen bepflanzt werden darf.


Zuständige Stelle(n)

Amt Spreenhagen - Liegenschaften
Adresse
Hauptstraße 13
15528 Spreenhagen

Zuständiger Mitarbeiter

Herr G. Albrecht (Sachbearbeiter)
Telefon 033633 871-30
Telefax 033633 871-35