- Beratungstermine "Pflege vor Ort" 1. Änderung für den Zeitraum Juli - Dezember 2026
- + + + Warnung vor Eichen- und Kiefernprozessionsspinnern! + + +
- Wohnsitz bequem online ummelden
- Veränderte Sprechzeit der Ortsvorsteherin Laurin Schulz
- Vermietung / Räumlichkeiten 23100202, Friedhofstr. 10, 15528 Spreenhagen
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Vorkaufsrechtbescheinigung
Volltext
Antragsverfahren und Bedeutung einer Vorkaufsrechtsbescheinigung
Der Gemeinde obliegt ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Sie erhält dadurch die Möglichkeit, den Käufer aus dem Vertrag zu drängen und selbst an seine Stelle zu treten, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung langfristig zu sichern.
Im Rahmen von Grundstücks- und Immobilienkaufgeschäften ist es oft erforderlich, bei der Gemeinde, in deren Geltungsbereich das Kaufobjekt liegt, eine Bescheinigung zu beantragen, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses ggf. ausgeübt wird. Sofern die Gemeinde von ihrem Recht kein Gebrauch macht (Regelfall), wird ein gebührenpflichtiges Negativattestat ausgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle(n)
Amt Spreenhagen - Bauverwaltung
Adresse
Hauptstraße 13
15528 Spreenhagen
Zuständige Mitarbeiter
Frau S. Birke (Sachbearbeiterin)
033633 871-26
033633 871-35Frau F. Kamphausen (Sachbearbeiterin)
033633 871-27
033633 871-35Frau J. Lilie (Sachbearbeiterin)
033633 871-26
033633 871-35












