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Vorkaufsrechtbescheinigung


Volltext

Antragsverfahren und Bedeutung einer Vorkaufsrechtsbescheinigung 

Der Gemeinde obliegt ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Sie erhält dadurch die Möglichkeit, den Käufer aus dem Vertrag zu drängen und selbst an seine Stelle zu treten, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung langfristig zu sichern.

Im Rahmen von Grundstücks- und Immobilienkaufgeschäften ist es oft erforderlich, bei der Gemeinde, in deren Geltungsbereich das Kaufobjekt liegt, eine Bescheinigung zu beantragen, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses ggf. ausgeübt wird. Sofern die Gemeinde von ihrem Recht kein Gebrauch macht (Regelfall), wird ein gebührenpflichtiges Negativattestat ausgestellt.


Rechtsgrundlage(n)


Zuständige Stelle(n)

Amt Spreenhagen - Bauverwaltung
Adresse
Hauptstraße 13
15528 Spreenhagen

Zuständige Mitarbeiter

Frau S. Birke (Sachbearbeiterin)
Telefon 033633 871-26
Telefax 033633 871-35

Frau F. Kamphausen (Sachbearbeiterin)
Telefon 033633 871-27
Telefax 033633 871-35

Frau J. Lilie (Sachbearbeiterin)
Telefon 033633 871-26
Telefax 033633 871-35