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Grundsteuer Festsetzung


Rechtsgrundlage(n)


Volltext

Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten


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Zuständige Stelle(n)

Amt Spreenhagen - Steuern und Abgaben
Adresse
Hauptstraße 13
15528 Spreenhagen

Zuständige Mitarbeiter

Herr S. Gerbstädt (Sachbearbeiter)
Telefon 033633 871-33
Telefax 033633 871-35

Frau A. Haschke
Telefon 033633 871-44
Telefax 033633 871-35