- Leitung Ordnungsamt (m/w/d)!
- Auslegung des obligatorischen Rahmenbetriebsplans im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben "Änderung und Süderweiterung des Kiessandtagebaus Hartmannsdorf II"
- Anmeldung der Schulanfänger der Gemeinde Rauen zum Schuljahr 2027/2028
- Öffentliche Bekanntmachung zur Anmeldung der Schulanfänger der Gemeinde Spreenhagen zum Schuljahr 2027/2028
- Angebot Gewerbeeinheit (Tagespflege)
- Leitung Ordnungsamt (m/w/d)!
- Auslegung des obligatorischen Rahmenbetriebsplans im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben "Änderung und Süderweiterung des Kiessandtagebaus Hartmannsdorf II"
- Anmeldung der Schulanfänger der Gemeinde Rauen zum Schuljahr 2027/2028
- Öffentliche Bekanntmachung zur Anmeldung der Schulanfänger der Gemeinde Spreenhagen zum Schuljahr 2027/2028
- Angebot Gewerbeeinheit (Tagespflege)
Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Volltext
Bewerberinnen und Bewerber, die zur Wahl in den Kreistag eines Landkreises oder in die Stadtverordnetenversammlung einer kreisfreien Stadt antreten, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie wählbar sind. Es sind folgende Kriterien zu erfüllen:
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Rechtsgrundlage(n)
- Brandenburgisches KommunalwahlgesetzHier: § 11 BbgKWahlG
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweise, Reisepass
- Vordruck „Bescheinigung der Wählbarkeit“ Mustervordruck Anlage 8a der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung
Voraussetzungen
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Verfahrensablauf
Der Bewerber füllt das Formular „Anlage 8a der BbgKWahlV: Bescheinigung der Wählbarkeit“ aus und reicht es bei der Gemeindebehörde (Einwohnermeldewesen) zur Bestätigung ein.
Bearbeitungsdauer
sofort bis wenige Tage
Fristen
Einreichung beim Kreiswahlleiter bis zum 66. Tag vor der Wahl, 12 Uhr
Formulare/Schriftformerfordernis
Das ausgefüllte Formular ist im Original einzureichen (Schriftformerfordernis)
Die Formularvordrucke sind beim Kreiswahlleiter erhältlich oder Im Internet abrufbar, z.B. unter
Weiterführende Informationen
Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters zur Einreichung der Wahlvorschläge gemäß § 26 BbgKWahlG. Diese wird spätestens am 92. Tag vor der Wahlveröffentlicht.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales,
Referat 23
Fachlich freigegeben am
24.04.2020Zuständigkeit
kreisfreie Stadt;
amtsfreie Gemeinde;
Amt;
Verbandsgemeinde
Zuständige Stelle(n)
Amt Spreenhagen - Meldewesen
Adresse
Hauptstraße 13
15528 Spreenhagen
Zuständiger Mitarbeiter
Frau E. Kensy (Sachbearbeiterin)
033633 871-23
033633 871-35












