- Öffentliche Bekanntmachung zur Anmeldung der Schulanfänger der Gemeinde Gosen-Neu Zittau zum Schuljahr 2027/2028
- Beratungstermine "Pflege vor Ort" 1. Änderung für den Zeitraum Juli - Dezember 2026
- + + + Warnung vor Eichen- und Kiefernprozessionsspinnern! + + +
- Wohnsitz bequem online ummelden
- Veränderte Sprechzeit der Ortsvorsteherin Laurin Schulz
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Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen
Volltext
- Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers) - Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
- Ausgefülltes Antragsformular
Voraussetzungen
Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden.
Verfahrensablauf
- Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten muss eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragt werden.
- Die Beantragung muss schriftlich erfolgen.
- Beim Aufstellen in Gaststätten muss der Betreiber der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.
Formulare/Schriftformerfordernis
Antragsformular
Hinweise (Besonderheiten)
- Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.
Fachlich freigegeben durch
Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen
Fachlich freigegeben am
04.09.2020Zuständigkeit
Zuständig sind die Gewerbeämter der Ämter, amtsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden, der mitverwaltenden Gemeinden, der mitverwalteten Gemeinden und der kreisfreien Städte.
§ 1 Absatz 1 der Verordnung über Zuständigkeiten im Gewerberecht (Gewerberechtszuständigkeitsverordnung – GewRZV).
Zuständige Stelle(n)
Amt Spreenhagen - Gewerbewesen
Adresse
Hauptstraße 13
15528 Spreenhagen
Zuständiger Mitarbeiter
Herr T. Krause (Sachbearbeiter)
033633 871-20
033633 871-35












