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Änderung der Gebühr für die Nutzung der Kindertagesbetreuung


Volltext

Wenn sich eines oder mehrere Ihrer Kinder in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte, Kindertagespflege) befindet, müssen Sie dafür eine Gebühr bezahlen. Zur Bestimmung der Höhe dieser Gebühr ist eine Einkommensprüfung notwendig. Somit müssen Sie bei Änderungen einen Einkommensnachweis an die die zuständige Stelle senden. Für niedrige Einkommen können zudem Möglichkeiten der Beitragsbefreiung bestehen. Im letzten Betreuungsjahr des Kindes vor der Einschulung gilt eine generelle Beitragsbefreiung.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Ggf. Bescheide über Sozialleistungen oder Wohngeld
  • Nachweise zu Geschwisterkindern sowie bestehenden Unterhaltsnachweis
  • Einkommensnachweis

Voraussetzungen

- Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung angeschlossen.

- Ihre Kinder werden gegenwärtig in der Einrichtung betreut.


Verfahrensablauf

- Änderungen Ihres Einkommens können Sie schriftlich oder in Textform dem Träger der Einrichtung mitteilen.

- Aufgrund der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Neuberechnung der Gebühr.

- Der Änderungsbescheid wird Ihnen postalisch zugesendet.

- Wenn eine Lastschrift vorliegt, wird die Gebühr regelmäßig abgebucht, ansonsten muss die Summe überwiesen werden.


Bearbeitungsdauer

1 - 4 Wochen


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Fachlich freigegeben durch

Stadt Luckenwalde, Amt 10 Bildung, Jugend und IT


Fachlich freigegeben am

15.06.2022

Zuständige Stelle(n)

Amt Spreenhagen - Soziales
Adresse
Hauptstraße 13
15528 Spreenhagen

Zuständige Mitarbeiter

Frau S. Hebbe-Wenzlik (Sachbearbeiterin)
Telefon 033633 871-22
Telefax 033633 871-36

Frau N. Lehmann (Sachbearbeiterin)
Telefon 033633 871-22
Telefax 033633 871-36

Frau Ch. Pietzsch (Sachbearbeiterin)
Telefon 033633 871-22
Telefax 033633 871-36