- Leitung Ordnungsamt (m/w/d)!
- Auslegung des obligatorischen Rahmenbetriebsplans im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben "Änderung und Süderweiterung des Kiessandtagebaus Hartmannsdorf II"
- Anmeldung der Schulanfänger der Gemeinde Rauen zum Schuljahr 2027/2028
- Öffentliche Bekanntmachung zur Anmeldung der Schulanfänger der Gemeinde Spreenhagen zum Schuljahr 2027/2028
- Angebot Gewerbeeinheit (Tagespflege)
- Leitung Ordnungsamt (m/w/d)!
- Auslegung des obligatorischen Rahmenbetriebsplans im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben "Änderung und Süderweiterung des Kiessandtagebaus Hartmannsdorf II"
- Anmeldung der Schulanfänger der Gemeinde Rauen zum Schuljahr 2027/2028
- Öffentliche Bekanntmachung zur Anmeldung der Schulanfänger der Gemeinde Spreenhagen zum Schuljahr 2027/2028
- Angebot Gewerbeeinheit (Tagespflege)
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Volltext
Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.
Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:
- Absperrungen, Bauzäune
- Container
- Baugerüste, Baumaschinen
- Baustelleneinrichtung
- Ablagerung von Baumaterialien
- Befahren von Gehbahnen
Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.
Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 32 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
Fachlich freigegeben am
05.07.2022Zuständigkeit
Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte
Zuständige Stelle(n)
Amt Spreenhagen - Ordnung
Adresse
Hauptstraße 13
15528 Spreenhagen
Zuständiger Mitarbeiter
Frau S. Schäfer (Sachbearbeiterin)
033633 871-21
033633 871-35
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Adresse
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten













