- Beratungstermine "Pflege vor Ort" 1. Änderung für den Zeitraum Juli - Dezember 2026
- + + + Warnung vor Eichen- und Kiefernprozessionsspinnern! + + +
- Wohnsitz bequem online ummelden
- Veränderte Sprechzeit der Ortsvorsteherin Laurin Schulz
- Vermietung / Räumlichkeiten 23100202, Friedhofstr. 10, 15528 Spreenhagen
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Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Volltext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- 17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Fachlich freigegeben durch
BMI, Dr. Laier, RL VII2
Fachlich freigegeben am
19.11.2015Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpunkt
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Amt Spreenhagen - Meldewesen
Adresse
Hauptstraße 13
15528 Spreenhagen
Zuständiger Mitarbeiter
Frau E. Kensy (Sachbearbeiterin)
033633 871-23
033633 871-35












