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Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

16.06.2022

Verfahrensablauf

Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

  • Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt ggf. die Bescheinigung aus.
  • Das Standesamt übersendet Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

Volltext

Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.

Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


Gebühr

Gebühr
15 EUR (FIX)


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann variieren. 


Fristen

Es gibt keine Fristen. 


Erforderliche Unterlagen

Keine


Zuständigkeit

Standesamt


Voraussetzungen

  • Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
  • Die Beurkundung des von Ihnen angezeigten Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Daten oder Nachweise zurückgestellt sein.

Zuständige Stelle(n)

Amt Spreenhagen - Standesamt
Adresse
Hauptstraße 13
15528 Spreenhagen

Zuständiger Mitarbeiter

Frau V. Kullmann (Sachbearbeiterin)
Telefon 033633 871-14
Telefax 033633 871-35