- Beratungstermine "Pflege vor Ort" 1. Änderung für den Zeitraum Juli - Dezember 2026
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- Veränderte Sprechzeit der Ortsvorsteherin Laurin Schulz
- Vermietung / Räumlichkeiten 23100202, Friedhofstr. 10, 15528 Spreenhagen
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Hundesteuerersatzmarke beantragen
Volltext
Sie müssen Ihren Hund nach der örtlich geltenden Satzung mit einer Hundesteuermarke kennzeichnen. Bei Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke ist eine Ersatzmarke zu beantragen, um der Kennzeichnungspflicht nachzukommen.
Mögliche Gebühren und das Verfahren zur Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke ergeben sich aus der jeweiligen geltenden Verwaltungsgebührensatzung.
Erforderliche Unterlagen
unterschiedliche Anforderungen/Bestimmungen der Kommunen
Voraussetzungen
Die ursprünglich bei der Hundesteueranmeldung ausgegebenen Hundesteuermarke ist Unkenntlichkeit oder verloren gegangen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Kosten gemäß der jeweiligen kommunalen Satzung
Verfahrensablauf
Nach Antragstellung erfolgt die Ausgabe der Hundesteuerersatzmarke mit dem Erhalt des Gebührenbescheids. Die Zahlungsaufforderung gilt zeitnah zur Ausgabe der Marke.
Fristen
Eine neue Hundesteuermarke muss unmittelbar nach Verlust oder Unkenntlichkeit der Marke beantragt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Ihr Hund in der Öffentlichkeit keine Hundesteuermarke trägt, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann je nach Einzelfallprüfung mit einem Bußgeld geahndet werden.
Fachlich freigegeben durch
Fontanestadt Neuruppin
Fachlich freigegeben am
19.12.2024Zuständigkeit
kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter
Zuständige Stelle(n)
Amt Spreenhagen - Steuern und Abgaben
Adresse
Hauptstraße 13
15528 Spreenhagen
Zuständige Mitarbeiter
Herr S. Gerbstädt (Sachbearbeiter)
033633 871-33
033633 871-35Frau A. Haschke
033633 871-44
033633 871-35












