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Vermessung von langgestreckten Anlagen im Rahmen der Flurstücksbildung beantragen


Volltext

Die Vermessung an langgestreckten Anlagen ist eine besondere Liegenschaftsvermessung. Darunter wird die Bestimmung von Flurstücksgrenzen aus Anlass des Neubaus oder der Veränderung einschließlich des Ausbaus z.B. von Straßen, Bahnen, Dämmen und Gewässern verstanden.  Voraussetzung ist es, dass die zu vermessende Anlage mindestens 100 m lang ist.

Sie können diese bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder bei den zuständigen Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte beantragen.

Es fallen Kosten nach der VermGebO an.


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen

Die zu vermessende Anlage ist mehr als 100 Meter lang.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

  • Stellen Sie den Antrag auf Vermessung einer langgestreckten Anlage bei einer zuständigen Stelle
  • Die zuständige Stelle vermisst die Anlage vor Ort
  • Die Ergebnisse der Vermessung werden in das Liegenschaftskataster übernommen.

Fristen

  • Angaben zu Fristen, die Antragstellende einhalten oder beachten müssen, um die Leistung in Anspruch nehmen zu können

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

12.03.2026

Zuständigkeit

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure des Landes Brandenburg oder Kataster- und Vermessungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte


Zuständige Stelle(n)

Ministerium des Innern und für Kommunales
Adresse
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
14467 Potsdam
Postanschrift

Postfach:Postfach 601165
14411 Potsdam