- Beratungstermine "Pflege vor Ort" 1. Änderung für den Zeitraum Juli - Dezember 2026
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- Veränderte Sprechzeit der Ortsvorsteherin Laurin Schulz
- Vermietung / Räumlichkeiten 23100202, Friedhofstr. 10, 15528 Spreenhagen
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Öffentliche Bekanntmachung zur Anmeldung der Schulanfänger der Gemeinde Gosen-Neu Zittau zum Schuljahr 2026/2027
Öffentliche Bekanntmachung zur Anmeldung der Schulanfänger der Gemeinde Gosen-Neu Zittau zum Schuljahr 2026/2027
Auf der Grundlage der §§ 37, 50, 51, 106 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. August 2002 (GVBl.I/02,
[Nr. 08], S.78), zuletzt geändert durch § 85 Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juni 2025 (GVBl.I/25, [Nr. 12] Seite 8) dem § 4 der Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (Grundschulverordnung-GV) vom 02. August 2007 (GVBl.II/07, [Nr. 16], S.190), zuletzt geändert durch § 13 Artikel 1 der Verordnung vom 19. August 2025 (GVBl.II/25, [Nr. 64]) sowie der Satzung über die Bildung eines Schulbezirkes für die Grundschule „An der Spree“ Neu Zittau der Gemeinde Gosen-Neu Zittau vom 17.07.2007 (veröffentlicht im Amtsblatt für das Amt Spreenhagen Nr. 04/2007 vom 15.09.2007) erfolgt die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2026/2027 zu den nachfolgend angeführten Terminen:
Ab November 2025 erfolgt die Anmeldung (Terminvergabe) digital und sind unter nachfolgendem Link möglich:
https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-1-verfahren
Mittwoch, den 14.01.2026 von 7.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag, den 15.01.2026 von 7.00 bis 15.00 Uhr
Ort: Grundschule „An der Spree“, Sekretariat
in 15537 Gosen-Neu Zittau, Ortsteil Neu Zittau; Berliner Str. 35/36.
Können die Anmeldetermine nicht eingehalten werden, wird vorab um Rücksprache gebeten (Telefon: 03362/8081).
Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Geburtsurkunde des Kindes
Impfnachweis über die Masernimpfung
Personalausweis der Eltern
Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung
oder
Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb
des Landes Brandenburg
gegebenenfalls Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
gegebenenfalls Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung
Im Zusammenhang mit der Anmeldung haben die Eltern das schulpflichtige Kind in der Schule persönlich vorzustellen.
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01. August 2026 (alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren wurden).
Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. Dezember 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 01. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten.
Anträge auf Zurückstellung gemäß § 51 Absatz 2 BbgSchulG sind bei der Anmeldung zu stellen.
Im Jahr 2025 vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder sind erneut anzumelden.
Spreenhagen, den 08.10.2025
gez. Sascha Sefeloge
Amtsdirektor













