- Beratungstermine "Pflege vor Ort" 1. Änderung für den Zeitraum Juli - Dezember 2026
- + + + Warnung vor Eichen- und Kiefernprozessionsspinnern! + + +
- Wohnsitz bequem online ummelden
- Veränderte Sprechzeit der Ortsvorsteherin Laurin Schulz
- Vermietung / Räumlichkeiten 23100202, Friedhofstr. 10, 15528 Spreenhagen
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Öffentliche Bekanntmachung - Anmeldung der Schulanfänger der Gemeinde Rauen zum Schuljahr 2026/2027
Öffentliche Bekanntmachung
Anmeldung der Schulanfänger der Gemeinde Rauen zum Schuljahr 2026/2027
Auf der Grundlage der §§ 37, 50, 51, 106 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. August 2002 (GVBl.I/02, [Nr. 08], S.78), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juni 2025 (GVBI.I/25, [Nr. 12], S.8), dem § 4 der Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (Grundschulverordnung-GV) vom 02. August 2007 (GVBl.II/07, [Nr. 16], S. 190), zuletzt geändert durch Artikel1 der Verordnung vom 19. August 2025 (GVBl.II/25, [Nr. 64]) und der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen der Stadt Fürstenwalde/Spree vom 10.04.2025 erfolgt:
bis 28.02.2026 die Anmeldung der Schulanfänger zum Schuljahr 2026/2027. Die Schulpflicht beginnt für die Kinder, die bis zum 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben.
Die Anmeldung erfolgt auf der Grundlage der in der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen der Stadt Fürstenwalde/Spree festgelegten Schulbezirke durch einen Erziehungsberechtigten an der örtlich zuständigen Grundschule.
Grundschule | Anmeldung/ Aufnahmegespräch |
Spreecampus-Grundschule in der Spree-Oberschule Beeskower Chaussee 10 15517 Fürstenwalde/Spree Telefon 03361 3752411
|
24.11.2025 12:30 bis 15:00 Uhr 26.11.2025 12:30 bis 15.00 Uhr 27.11.2025 12:30 bis 15:00 Uhr 11.12.2025 12:30 bis 15.00 Uhr |
Die Eltern haben ihr schulpflichtiges Kind zum Termin in der Schule persönlich vorzustellen. Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes, die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung oder Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg, gegebenenfalls die Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs und gegebenenfalls die Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung mitzubringen.
Im Rahmen der Vorgaben des Schulträgers und der Schulbehörden entscheidet nach §50 Abs.1 BbgSchulG die Schulleiterin bzw. der Schulleiter über die Aufnahme in die Schule. Eine Entscheidung zur Aufnahme treffen die Schulleiterin bzw. der Schulleiter erst nach der Genehmigung der Klassenbildung durch das Staatliche Schulamt.
Fürstenwalde/Spree, den 07.10.2025
gez. Matthias Rudolph
Bürgermeister













